BiebelStunde

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Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet, aber dann gefällt ihm die Frau nicht mehr. Er möchte sie
loswerden, 14 bringt sie in schlechten Ruf und erklärt öffentlich: »Als ich mit dieser Frau die Ehe
vollziehen wollte, stellte sich heraus, dass sie nicht mehr unberührt war.« 15 Dann sollen der Vater
und die Mutter der jungen Frau zum Versammlungsplatz am Tor gehen und den Ältesten der Stadt
das Beweisstück dafür vorlegen, dass die Tochte r ihrem Ehemann als unberührte Jungfrau übergeben
wurde. 16 Der Vater erklärt dazu: »Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben. Jetzt will
er sie loswerden 17 und verleumdet sie mit der Behauptung, sie sei nicht unberührt gewesen. Aber die
Spuren auf diesem Gewand beweisen das Gegenteil.« Dabei breiten die Eltern das Obergewand ihrer
Tochter aus, auf dem das Paar die Hochzeitsnacht verbracht hat. 18 Darauf sollen die Ältesten den
Ehemann auspeitschen lassen. 19 Ausserdem muss er dem Vater der jungen Frau 100 Silberstücke
zahlen, als Entschädigung dafür, dass er ein Mädchen aus dem Volk Israel verleumdet hat. Er muss
die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht wegschicken. 20 Hat der Ehemann aber mit seiner
Beschuldigung recht gehabt und die Eltern können die Unberührtheit ihrer Tochter nicht beweisen,
21 so wird die junge Frau vor das Haus ihres Vaters geführt und dort von den Männern der Stadt
durch Steinigung hingerichtet. Sie hat sich wie eine Hure benommen, obwohl sie noch im Haus ihres
Vate rs lebte. Eine solche Schandtat darf in Israel nicht geschehen. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte
entfernen.




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